Es gibt Begriffe, die sind einfach nicht sexy!

„Buchpreisbindung“ gehört dazu. Kompositionen aus drei Substantiven wirken meist etwas bürokratisch. Und tatsächlich handelt sich bei der Buchpreisbindung nicht um eine Beschreibung der Tätigkeit, Urkunden für gewonnene Buchpreise zu einem Buch zu binden (das wäre dann der sicher ziemlich seltene Beruf des Buchpreisbinders; Entschuldigung für den Kalauer), sondern um ein Mittel, Händlern einen bindenden Preis für ein Buch vorzugeben.

Eigentlich handelt es sich dabei um einen ziemlichen Eingriff in den Markt. Während der Lebensmittelhändler Kunden mit Sonderangeboten lockt, das Bekleidungsgeschäft Ware reduziert und der Technikmarkt das Auslaufmodell eines Fernsehers verbilligt anbietet, muss der Preis eines Buches überall gleich sein. Nach dem „Buchpreisbindungsgesetz“ (Achtung: Komposition aus vier Substantiven!) muss ein Verlag einen verbindlichen Preis für ein Buch festlegen. Niemand darf es teurer oder billiger anbieten.

Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber dem Buch als Kulturgut eine Sonderstellung einräumt. Man möchte ein breites Buchangebot und die flächendeckende Buchversorgung auch durch kleinere Buchhandlungen gewährleisten.

Gäbe es die Buchpreisbindung nicht, könnten große Marktführer einen erwarteten Kassenschlager zu einem Spottpreis anbieten, mit dem kleine Buchhandlungen nicht mithalten können. Doch gerade solche Bestseller bringen vielen kleinen Buchhandlungen existenziell wichtige Einnahmen. Würden die Kunden also plötzlich das Buch zum günstigeren Preis beim großen Buch-Megamarkt kaufen, gingen in vielen kleinen Läden die Lichter aus. Bald gäbe es fast nur noch große Ketten – und bei denen würden mit der Zeit vornehmlich Bücher in die Regale gelangen, die die Masse kaufen will.

Übrigens: Eine Studie im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat 2019 untersucht, wie wichtig unabhängige Buchhandlungen für den Buchmarkt sind. Denn Buchläden vor Ort befeuern die Lese- und Buchkauffreude. Nach der Schließung eines Buchladens würden demnach in Deutschland gleich 6100 Bücher weniger verkauft. Die Kunden weichen also nur zum Teil zu anderen Buchhandlungen oder auf Online-Plattformen aus, sondern kaufen dann einfach weniger Bücher. Und da kommt einiges zusammen: Durch den Wegfall von Buchhandlungen in den Jahren 2014 bis 2017 sind laut der Studie so rund 3,5 Millionen Bücher weniger verkauft worden. Das macht etwa die Hälfte des gesamten Absatzrückgangs.

Ich bin froh, dass die Buchpreisbindung existiert. Klar, man hätte ihr einen etwas cooleren Namen geben können, aber sinnvoll ist sie auf jeden Fall. Man sieht es im unregulierten US-amerikanischen Buchmarkt. Hier sind Buchläden mittlerweile Mangelware geworden.

Die Buchpreisbindung gilt übrigens auch für E-Books. Trotzdem kommt es ab und zu zu Sonderangeboten. Für einen befristeten Zeitraum können Kunden die E-Books vergünstigst bekommen. Wie lässt sich das mit dem Gesetz übereinbringen? Ganz einfach: Der Preis für das E-Book muss für die bestimmte Zeit vom Verlag für ALLE Händler so festgesetzt werden.

Etwas anders verhält sich die Sache bei Hörbüchern. Die gelten nicht als Bücher oder „buchnahe Produkte“, sondern als Tonträger und können somit zu wechselnden und unterschiedlichen Preisen verkauft werden.

(Bild von Peggy auf Pixabay)

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